Bewegung für das Leben


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Die Preisträgerinnen

Preis des Lebens 2008

Der Preis des Lebens 2008 ging an fünf Oberschülerinnen des Pädagogischen Gymnasiums "St. Maria" in Bozen. Die 16 jährigen Schülerinnen Barbara Vieider, Julia Walter, Julia Stuppner, Stephanie Franzelin und Barbara Mair veröffentlichten in der Südtiroler "Tageszeitung" einen mutigen Artikel für den Schutz des Lebens.


Die Preisträgerinnen v.l.n.r.: Barbara Vieider, Julia Walter und Julia Stuppner.

v.l.n.r.: Die Präsidentin der Bewegung für das Leben, Dr. Christiane Paregger, Barbara Vieider, Julia Walter, Julia Stuppner und die Vizepräsidentin der Bewegung, Anni Winkler.



Den 2. Preis erhielt Sissi Oberpertinger aus Lana.

Das 14 jährige Mädchen aus Lana erstellte aufgrund eines Gedichtes, "Wissensfrage", das sie in der Zeitschrift LEBE fand, eine nachdenklich stimmende Power-Point-Präsentation zum Thema "Abtreibung".
Power-Point ansehen

Den 3. Preis erhielt Dietlind Kasseroler aus Frangart.
Auf ihre Initiative wurde in ihrer Klasse der Film "Maria und ihre Kinder" gezeigt. In dem Dokumentarfilm von Regisseur Fritz Poppenberg geht es um das Tabu-Thema "Abtreibung". Der tief bewegende Streifen berichtet von der Hebamme Maria Grundberger, die seit Jahren vor einer Münchner Abtreibungsklinik Mütter anspricht, die ihre Kinder abtreiben lassen wollen.



Der preisgekrönte Artikel der fünf Oberschülerinnen:

Abtreibung ist kein Menschenrecht
30 Jahre Abtreibungsgesetz in Italien

Südtirol-(jbsbj) In Südtirol werden jährlich durchschnittlich rund 500 Schwangerschaften offiziell abgebrochen. Nicht dazu gehören all jene, die außerhalb der Region oder sich von sonst irgendwo her die "Pille danach" holen.
Offiziell ist der Schwangerschaftsabbruch in Italien seit dem 22. Mai 1978 durch das Gesetz 194 (Artikel 22) legalisiert. Die Frau kann innerhalb von 90 Tagen nach der Befruchtung eine Abtreibung durchführen lassen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Das können finanzielle Probleme, psychische Probleme und gesundheitliche Probleme sowohl der Frau wie auch des Kindes sein. Ist die schwangere Frau minderjährig, ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Dadurch, dass sich viele Eltern weigern, ihrer Tochter die Erlaubnis zur Abtreibung zu geben, hat eine Minderjährige die Möglichkeit, über das Krankenhaus einen Antrag an den Pflegschaftsrichter zu stellen. Dieser entscheidet schließlich, ob die Abtreibung durchgeführt wird oder nicht.
In Südtirol kann durch dieses Gesetz 194, Artikel 22 ein Schwangerschaftsabbruch in den öffentlichen Krankenhäusern von Bozen und Meran kostenlos vorgenommen werden. Laut diesem Gesetz wäre die Frau aber auch verpflichtet, vorher eine Beratungsstelle aufzusuchen, um - wenn möglich - alle Probleme zu beseitigen, die zu einer Abtreibung führen.
Um betroffenen schwangeren Frauen zu helfen, die an eine Abtreibung denken, sind in Südtirol zahlreiche Vereine entstanden, die die Frauen beraten und ihnen zur Seite stehen. So gibt es zum Beispiel in Bozen, am Grieserplatz, seit 18 Jahren die Beratungsstelle "Kontakt & Hilfe", sowie in Meran die Beratungsstelle "Ja zum Leben" (ca.30 Jahre). Frauen aller Sprachgruppen, Interessen, politischen Parteien und jeden Alters können in die Beratungsstelle kommen. Neben professioneller Beratung und Begleitung verteilen diese Vereine bei Bedarf auch Babynahrung und Babyausstattung sowie Windeln und bieten auch finanzielle Überbrückungshilfen an. Monika Haas, Mitarbeiterin der Beratungsstelle K&H, berichtet, dass es Zeiten gab, in denen sehr viele junge Mädchen zwischen 15 und 16 Jahren zur Beratung gekommen seien. Allerdings gehe aus Beobachtungen hervor, dass Frauen zwischen 30 und 40 Jahren eher abtreiben als jüngere Frauen.
Wenn sich eine schwangere Frau zur Abtreibung entschließt, muss sie sich über die damit verbundenen Folgen im Klaren sein, denn bei einer Abtreibung gibt es immer zwei Opfer: das Kind und die Mutter. Es stirbt nämlich nicht nur das Kind, sondern auch Frauen sind körperlich oder seelisch betroffen. Nicht selten treten Blutungen oder Infektionen und Durchstöße der Gebärmutter als Frühfolgen und Unfruchtbarkeit, Eileiterschwangerschaften oder erhöhte Fehl- und Frühgeburten als Spätfolgen auf. Viele Frauen fühlen sich unmittelbar nach einer Abtreibung erleichtert. Oft zeigen sich Symptome von psychischen Störungen erst nach Jahren: Frauen werden von Reue- und Schuldgefühlen, Angstzuständen, Stimmungslabilität und depressiven Reaktionen geplagt, so schreibt jedenfalls die damalige Maturantin Martina Marsailer, in ihrer Facharbeit zum Thema "Abtreibung". Daher stellt Abtreibung keine endgültige Problemlösung dar, sondern ist nur der Beginn neuer schwerer Probleme. Bevor eine schwangere Frau sich also entschließt ihr Kind abzutreiben, sollte sie sich auch wirklich ganz sicher sein und vielleicht auch noch die folgende Frage für sich beantworten: Ist das Leben bis zum dritten Schwangerschaftsmonat weniger wert als ab dem dritten Monat?

Argumente, die gegen eine Abtreibung sprechen

  • Es besteht auch die Möglichkeit das Kind zur Adoption freizugeben: Tausende Eltern warten vergeblich auf ein Adoptivkind.
  • Die psychischen und körperlichen Folgen für die Frau nach einer Abtreibung können verheerend sein. Abtreibung löst nicht Probleme, sondern schafft nur noch größere!
  • Wenn man die Abtreibung verharmlost, nur um Schuldgefühle zu unterdrücken, ist das der falsche Weg. Tötung kann niemals die richtige Lösung sein
  • Bei jeder Abtreibung stirbt ein einzigartiges Kind, das es vorher noch nie gegeben hat und auch nie wieder geben wird.
  • Abtreibung ist biblisch und logisch gesehen ein Mord, da ein einmaliges Menschenleben geplant vernichtet wird!





15.03.2008 | lebe@tele2.it

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